Ehrengarde auf Erlass des Königs
König Friedrich I. begründete per Erlass vom 29. Dezember 1806 ein Ehren-Invaliden-Corps und wies den dienstunfähig gewordenen Soldaten Gebäude zum Wohnen zu. Das Corps war wie jede militärische Einheit strukturiert: 6 Offiziere und 12 Unteroffiziere befehligten 150 bis 200 Invaliden-Soldaten. Die Angehörigen des Corps waren von allen anderen Soldaten zu grüßen und sie wurden verpflegt wie die königliche Garde zu Fuß. Ihr einziger Dienst bestand – soweit sie dazu in der Lage waren – im Wachdienst am Tor.